Terms & Conditions

Liefer- und Zahlungsbedingungen (ALB)

Stand April 2009

 

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte und Geschäftsbeziehungen zwischen der SmartFacts Data Services GmbH (im Folgenden: SmartFacts) und ihren Vertragspartnern (im Folgenden: Auftraggeber) und sind untrennbarer Bestandteil unserer Angebote und Auftragsbestätigungen. Abweichungen hievon sind nur verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkannt haben. Den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragspartner wird ausdrücklich widersprochen. Die ALB in der jeweils gültigen Fassung gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien auch wenn bei künftigem Vertragsabschluss darauf nicht nochmals Bezug genommen werden sollte.

2. Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Grundlage der Zusammenarbeit bildet der gültige Vertrag.
2.2. Vor Vertragsabschluss getätigte Angaben in Werbemitteln sowie mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn sie von uns in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder im Vertrag ausdrücklich bestätigt werden.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Die gesamte Verrechnung zwischen SmartFacts und dem Auftraggeber erfolgt auf Grundlage des Vertrages.
3.2 Leistungen, die vom Leistungsumfang des Vertrages nicht umfasst sind, können von uns gesondert in Rechnung gestellt werden. Es gilt diesfalls ein angemessenes ortsübliches Entgelt als bedungen.
3.3 Die vereinbarten Preise gelten im Zweifel ausschließlich Verpackung, Versandkosten, Versicherung und Umsatzsteuer. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Kosten, Gebühren, Steuern oder Abgaben erhoben werden, trägt diese der Auftraggeber. Skonti, Rabatte, Gutschriften etc. werden von den Preisen exklusive Umsatzsteuer berechnet.
3.4 Teilrechnungen sind prompt nach Rechnungslegung ohne Abzug zu bezahlen. Dies gilt auch für zusätzlich erbrachte, vom ursprünglichen Leistungsumfang nicht umfasste Leistungen, unabhängig von den für die ursprünglich vereinbarten Leistungen vereinbarten Zahlungsbedingungen.
3.5 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit Gegenforderungen welcher Art auch immer etwa wegen bestehender oder behaupteter Gewährleistungsansprüche gegen Forderungen der SmartFacts aufzurechnen oder Zahlungen zurückzubehalten.
3.6 Ist der Auftraggeber mit Zahlungen oder sonstigen Mitwirkungspflichten in Verzug so können wir
a) die Erfüllung unserer Verpflichtung bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben,
b) eine angemessene Verlängerung unserer Leistungsfrist in Anspruch nehmen,
c) die gesamte noch offene Gegenleistung fällig stellen (Terminsverlust)
d) eine Mahngebühr in Höhe von € 10,00 (2. Mahnung) und € 40,00 (3. Mahnung), sowie ab Fälligkeit Verzugszinsen von 10 % verrechnen, oder
e) bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten,
f) in jedem Fall vorprozessuale Kosten insbesondere Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten begehren.
3.7 Eingeräumte Rabatte, Skonti oder Boni sind mit der termingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt.

4. Leistungserbringung

4.1 Unsere Leistung ist im Zweifel ab dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte zu erbringen:
– Datum des Vertragsabschlusses/der Auftragsbestätigung
– Datum der Klärung aller technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch den Auftraggeber
– Datum, an dem wir die vor Leistungserbringung bedungene Zahlung, Anzahlung oder Sicherheit
erhalten haben
4.2 Versandart und Versandweg werden, soweit keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, von uns bestimmt. Soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, geht die Preisgefahr mit Absendung des Leistungsgegenstandes – bei Annahmeverzug durch den Auftraggeber mit unserer Versandbereitschaft – auf diesen über.
4.3 Sämtliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Vertrag als von SmartFacts zu erbringen vereinbart wurden, gelten im Zweifel als nicht vom Leistungsumfang umfasst. Werden derartige Leistungen dennoch von uns erbracht, trägt der Auftraggeber die dafür entstehenden zusätzlichen Kosten.
4.4 Bei einer durch uns verschuldeten Lieferzeitüberschreitung ist der Auftraggeber berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rücktrittserklärung mittels eingeschriebenen Briefes erforderlich ist. Ersatzansprüche des Auftraggebers wegen verspäteter Lieferung oder im Falle des Rücktritts sind, soweit zulässig, ausgeschlossen. Jedenfalls wird die Haftung für leicht fahrlässiges Verschulden ausgeschlossen.

5. Gewährleistung

5.1 Wir leisten Gewähr dafür, dass die von uns erbrachten Leistungen den vertraglich definierten Erfüllungskriterien entsprechen. Die Haftung für Aktualität, Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ermittelten Daten sowie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg wird jedoch einvernehmlich ausgeschlossen.
5.2 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung der jeweiligen Leistung. Gewährleistungsansprüche, auch solche nach § 933b ABGB – ausgenommen solche von Verbrauchern im Sinne des KSchG – verfallen nach Ablauf der vereinbarten sechsmonatigen Frist.
5.3 Der Auftraggeber hat nur dann Anspruch auf Gewährleistung, wenn er den aufgetretenen Mangel unverzüglich schriftlich anzeigt und detailliert beschrieben hat. Ausgenommen von dieser Anzeigepflicht sind Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar sind. Nach Hervorkommen derartiger Mängel sind diese ebenfalls unverzüglich bei sonstigem Verlust von Gewährleistungsansprüchen im obigen Sinn anzuzeigen. Nach berechtigter Mängelrüge wird die Verbesserung vorgenommen. Wir sind jedoch auch berechtigt, an Stelle der Verbesserung lediglich eine angemessene Preisminderung zu gewähren. Das Recht des Auftraggebers auf Verbesserung oder nach unserer Wahl auf Preisminderung besteht nicht, wenn der Mangel lediglich geringfügig ist oder wenn der Auftraggeber bei Übernahme Kenntnis des Mangels hatte und sich seine Rechte wegen des Mangels nicht vorbehalten hat.
5.4 Die Geltendmachung eines Mangels entbindet den Auftraggeber nicht von seiner Zahlungsverpflichtung.
5.5 Bei Werkverträgen sind wir einvernehmlich von der Warnpflicht gemäß § 1168 ABGB oder gemäß ähnlichen Bestimmungen befreit.

6. Haftung

6.1 Wir übernehmen keine Garantie oder Haftung für die Aktualität, Richtigkeit und/oder Vollständigkeit der ermittelten Daten. Insbesondere übernehmen wir keine Haftung für Nachteile, die sich aus dem Abschluss bzw. Nicht-Abschluss eines Geschäftes auf Grundlage der von uns übermittelten Daten ergeben. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch von uns Auskünfte über die Informationsquellen und die Bearbeitung der Daten zu erhalten.
6.2 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung in Hinblick auf die Leistungen und Ergebnisse, die aus oder mit dem Datenmaterial gewonnen werden. Insbesondere übernimmt SmartFacts keine Haftung dafür, dass das beigestellte Material allen Anforderungen des Auftraggebers genügt und für den Auftraggeber den gewünschten wirtschaftlichen Erfolg erzielt. Weder SmartFacts, noch Dritte, die an der Entwicklung, Herstellung oder dem Vertrieb des Datenmaterials beteiligt waren, können – soweit rechtswirksam vereinbar – für direkte oder indirekte Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ideelle Schäden oder Vermögensschäden haftbar gemacht werden. Dabei ist es unerheblich, welcher Art die Schäden sind, die durch den Gebrauch, den Missbrauch oder durch die Unfähigkeit entstehen, das Datenmaterial einzusetzen. Dies trifft auch dann zu, wenn SmartFacts über die Möglichkeit solcher Schäden unterrichtet wurde.
6.3 Soweit eine Haftung von SmartFacts nicht überhaupt ausgeschlossen ist, haftet SmartFacts keinesfalls für leichte Fahrlässigkeit. Bei grober Fahrlässigkeit haftet SmartFacts der Höhe nach mit dem vereinbarten jährlichen Leistungsentgelt beschränkt.
6.4 Von uns ausgelieferte Datenträger sind durch Checkprogramme auf Virenfreiheit hinsichtlich bekannter Viren geprüft. SmartFacts übernimmt jedoch keine Haftung für absolute Virenfreiheit.
6.5 Der Auftraggeber sichert zu, keine Geräte und Einrichtungen, Software oder sonstige Daten zu verwenden oder in anderer Weise zu benützen, die zu Veränderungen der von uns gelieferten Originaldaten führen können.
6.6 Sollte der Auftraggeber im Zusammenhang mit der Nutzung der von uns zur Verfügung gestellten Daten Rechtsvorschriften übertreten, so hält er uns für sämtliche daraus resultierende Ansprüchen Dritter schad- und klaglos.
6.7 Sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag verjähren binnen drei Jahren nach Lieferung der jeweiligen Leistung.

7. Verzugsfolgen und Rücktritt

7.1 Verletzt der Auftraggeber Bestimmungen des Vertrages einschließlich der AGB, ist SmartFacts berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Diesfalls erlischt das darauf basierende Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Daten, ohne dass es einer weiteren Erklärung der SmartFacts bedarf.
7.2 Zudem sind wir zum Rücktritt vom Vertrag mit sofortiger Wirkung berechtigt, sofern die Leistungserbringung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Nachfristsetzung verzögert wird, wenn sich der Auftraggeber bei Bedenken über seine Bonität weigert, auf unser Verlangen Vorauszahlung zu leisten, wenn die Leistung wegen höherer Gewalt unmöglich wird oder um mehr als drei Wochen verzögert würde, wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein gerichtliches Insolvenzverfahren eingeleitet oder ein Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
7.3 Unbeschadet allfälliger Schadenersatzansprüche haben wir im Falle des berechtigten Vertragsrücktritts Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen, sowie der in Hinblick auf den Vertrag erbrachten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag hierdurch nicht oder nur teilweise erfüllt wurde.

8. Datenschutz und Geheimhaltung

8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzrechtes einzuhalten und hält SmartFacts diesbezüglich schad- und klaglos. Er erklärt zudem durch den Abschluss des Vertrages, zum Empfang der übermittelten Daten rechtlich befugt zu sein und ein überwiegendes berechtigtes Interesse iSd § 8 Abs 1 Z 4 DSG 2000 an der Datenverwendung zu haben. Im Fall der Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Auftraggeber auf Grundlage des DSG ist der Auftraggeber verpflichtet, SmartFacts über die Person und den Grund der Inanspruchnahme in Kenntnis zu setzen. SmartFacts übernimmt keine Haftung für etwaige Schäden und Nachteile, falls ein Zugriff auf gespeicherte Daten aufgrund gesetzlicher oder anderer Bestimmungen verwehrt wird.
8.2 Der Auftraggeber hat zudem in geeigneter Weise Vorkehrungen zum Schutz und zur Sicherung der übermittelten Daten gegen den unbefugten Zugriff durch eigene Mitarbeiter und Dritte zu treffen. Insbesondere hat er dafür Sorge zu tragen, dass die Daten insbesondere von Mitarbeitern geheim gehalten werden und zwar auch dann, wenn das Dienstverhältnis beendet wird. Der Auftraggeber haftet SmartFacts für jeden Schaden und alle Nachteile, die aus einer Verletzung der Bestimmungen über den Datenschutz herrühren.
8.3 Die Vertragspartner sind verpflichtet, alle ihnen im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung ihrer Geschäftsbeziehung bekannt werdenden Informationen, die nicht allgemein bekannt sind und an denen ein anderer Vertragspartner ein Geheimhaltungsinteresse besitzt (insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten) auch für die Zeit nach Beendigung ihrer Geschäftsbeziehung geheim zu halten. Die Vertragspartner werden dafür Sorge tragen, dass die Vertraulichkeit auch durch ihre Mitarbeiter und sonstigen Gehilfen gewahrt bleibt.
8.4 Im Fall erlaubter Weitergabe übermittelter Daten ist SmartFacts gegenüber Dritten als Quelle und Urheber der Daten anzugeben. Dem Auftraggeber ist es jedoch untersagt, SmartFacts ohne vorherige Zustimmung im Einzelfall in behördlichen oder gerichtlichen Verfahren als Datenbezugsquelle zu nennen.
8.5 Der Auftraggeber haftet SmartFacts für jeden Schaden und alle Nachteile, welche sich aus einer Verletzung der vorstehenden Bestimmungen durch ihn oder durch Dritte, an welche Daten weitergegeben wurden, entstehen.

9. Gerichtsstand und Recht

Für sämtliche, sich aus dem Vertrag mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten – einschließlich solcher über sein Bestehen oder Nichtbestehen – wird die Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen, ordentlichen Gerichtes in Wien vereinbart. Der Vertrag unterliegt österreichischem Recht unter Ausschluss der Weiterverweisungsnormen.